Finanzbericht

Anhang

Anhang zur Konzernrechnung 2023

Grundlagen der Konzernrechnung

Grundlagen der Konzernrechnung

Rechnungslegungsgrundsätze

Die Rechnungslegung des Spitals Linth erfolgt in Übereinstimmung mit den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung Swiss GAAP FER (gesamtes Regelwerk). Die Jahresrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (true and fair view) und basiert auf Fortführungswerten. Zeitlichen und sachlichen Abgrenzungen sowie dem Vorsichts- und dem Bruttoprinzip wird angemessen Rechnung getragen. Die Jahresrechnung entspricht den massgebenden gesetzlichen Bestimmungen des Kantons St.Gallen über den Finanzhaushalt.

Transaktionen mit nahestehenden Organisationen

Als nahestehende Organisation wird bezeichnet, wer direkt oder indirekt einen bedeutenden Einfluss auf finanzielle oder operative Entscheidungen ausüben kann. Organisationen, welche direkt oder indirekt von nahestehenden Organisationen beherrscht werden, gelten ebenfalls als nahestehend. In der Jahresrechnung sind folgende nahestehende Organisationen und Personen berücksichtigt:

  • Kanton St.Gallen (Amt für Finanzdienstleistungen, Gesundheitsdepartement)
  • Mitglieder des Verwaltungsrats und der ­Geschäftsleitung des Spitals Linth
  • Kantonsspital St.Gallen (inkl. Spitalanlagengesellschaft, YUNA - Ostschweizer Kinderwunschzentrum AG und Geriatrische Klinik St. Gallen AG)
  • Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland
    (inkl. Spitalanlagengesellschaft)
  • Spitalregion Fürstenland Toggenburg (inkl. Spitalanlagengesellschaft)
  • Zentrum für Labormedizin
  • Regio 144 AG
  • Universität St.Gallen (HSG) (Joint Medical Master)

Alle wesentlichen Transaktionen sowie daraus resultierende Guthaben oder Verbindlichkeiten werden in der Jahresrechnung offengelegt. Die Transaktionen werden zu marktkonformen Konditionen abgewickelt.

Konsolidierungsgrundsätze

Konsolidierungsgrundsätze

Konsolidierungskreis

Beteiligung

 

Beteiligungsquote

Gesellschaftskapital

Konsolidierungsart

 

2022

2023

2022

2023

2022

2023

Spital Linth

-

-

30’910

70’150

V

V

Spitalanlagengesellschaft Spital Linth

100%

100%

27’950

27’950

V

V

Arztpraxis Frohsinn AG

100%

100%

100

100

V

V

Regio 144 AG

49.5%

49.5%

900

900

E

E

V = Vollkonsolidiert

E = Equity

Mutterorganisation und im Mehrheitsbesitz befindliche Tochterorganisationen

Das Spital Linth ist gemäss Art. 2 des Gesetzes über die Spitalverbunde vom 22. September 2002 (sGS 320.2) eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit Sitz in Uznach. Die Spitalanlagengesellschaft Spital Linth wurde durch Gesetzesbeschluss am 1. Juli 2016 als Tochtergesellschaft des Spitals Linth gegründet. Die Geschäftstätigkeit der Spitalanlagengesellschaft Spital Linth wurde per 1. Januar 2017 aufgenommen. Die Arztpraxis Frohsinn AG mit Sitz in Uznach wurde im Geschäftsjahr 2017 zu 100% übernommen.

Assoziierte Organisationen

Assoziierte Organisationen werden mittels der Equity-Methode erfasst. Als assoziierte Organisationen werden Gesellschaften bezeichnet, an welchen der Konzern zwischen 20% und 50% der Stimmrechtsanteile hält. An der Regio 144 AG hält das Spital Linth Anteile von 49.5%.

Minderheitsbeteiligungen

Nicht zum Konsolidierungskreis zählen Minderheitsbeteiligungen mit einem Stimmrechtsanteil von unter 20%. Sie werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Der Konzern Spital Linth hält eine Minderheitsbeteiligung von 15% am Zentrum für Radiotherapie Zürich-Ost-Linth (ZRR AG) mit Sitz in Rüti ZH.

Konsolidierungsmethode

Konsolidiert werden alle Gesellschaften, an denen das Spital Linth direkt oder indirekt über 50% beteiligt ist oder über deren Geschäftstätigkeit das Spital Linth anderweitig Kontrolle ausüben kann. Aufgrund der Beteiligungshöhe an der Spitalanlagengesellschaft und an der Arztpraxis Frohsinn AG erfolgt eine Vollkonsolidierung nach der Purchase-Methode. Alle gruppeninternen Transaktionen sowie Aktiven und Passiven werden in vollem Umfang eliminiert.

Angewandte Bewertungsgrundsätze

Angewandte Bewertungsgrundsätze

Allgemeine Bewertungsgrundsätze

Die Bewertung der Aktiven erfolgt grundsätzlich zu Nominal- oder Anschaffungswerten. Die Anschaffungskosten umfassen alle bei Erwerb angefallenen Kosten, die dem Vermögenswert direkt zugerechnet werden können. Die Vermögenswerte vermindern sich allenfalls durch planmässige bzw. ausserplanmässige Abschreibungen. Verbindlichkeiten werden mit dem Wert der Gegenleistung erfasst, die im Austausch für die Übernahme der Verbindlichkeit fixiert worden ist. Dieser Wert bleibt in der Regel bis zur Tilgung der Verbindlichkeit unverändert. In besonderen Fällen, z.B. im Falle von Rückstellungen, werden Verbindlichkeiten mit dem Betrag erfasst, der erwartungsgemäss bezahlt werden muss, um die Verbindlichkeit im normalen Geschäftsverlauf zu erfüllen. Es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung der Aktiven und Verbindlichkeiten. Ausnahmsweise können gleichartige Aktiven bzw. Verbindlichkeiten mit gleicher Qualität in der Jahresrechnung gesamthaft bewertet werden. Falls die Aktiven und Verbindlichkeiten verschiedenartig sind und nicht gesamthaft bewertet werden dürfen, können Über- oder Unterbewertungen zwischen den einzelbewerteten Aktiven und Verbindlichkeiten nicht verrechnet werden.

In Bezug auf die wichtigsten Bilanzpositionen bedeutet dies Folgendes:

Umsatzerfassung

Erlöse gelten als realisiert, wenn die Leistungserfüllung erfolgt ist. Erlöse aus Patientenleistungen werden in dem Jahr erfasst, in dem die Leistung erbracht wird. Der stationäre Umsatz ergibt sich basierend auf der medizinischen Kodierung der Fälle, welche auf Basis der dokumentierten Diagnosen und durchgeführten Behandlungen erfolgt. Der gesamte stationäre Umsatz ergibt sich aus der Summe der ermittelten Kostengewichte gemäss Klassifikation von SwissDRG AG multipliziert mit dem Fallpreis (Baserate) und den allfälligen Zusatzentgelten. Die Baserate basiert auf vereinbarten Tarifen zwischen dem Spital, den Versicherungen und dem Wohnkanton des jeweiligen Patienten. Die ambulanten Umsätze umfassen zum einen sämtliche ärztlichen und technischen Leistungen, welche basierend auf den Vorgaben im TARMED-Tarifwerk abgerechnet und mit einem festgelegten Taxpunktwert multipliziert werden. Der Taxpunktwert wird zwischen dem Spital und den Versicherungen verhandelt. Zum anderen können die erbrachten Laborleistungen, die abgegebenen Medikamente und Medizinalprodukte nach den jeweiligen Vorgaben abgerechnet werden.

Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel umfassen Kassenbestände, Post- und Bankguthaben sowie geldnahe Mittel von einer Restlaufzeit bis zu 90 Tagen. Diese sind zum Nominalwert bewertet. Die Umrechnung von Fremdwährungen erfolgt zum Tageskurs am Stichtag.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Diese Position enthält kurzfristige Forderungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen werden zum Nominalwert bewertet. Forderungen von Bedeutung werden einzeln wertberichtigt. Auf dem verbleibenden Bestand wird eine Wertberichtigung anhand der Fälligkeitsstruktur vorgenommen.

Die Fälligkeitsstruktur setzt sich wie folgt zusammen: Nicht fällige Forderungen gegenüber Selbstzahlern werden mit 5% und nicht fällige Forderungen gegenüber Garanten mit 2.5% wertberichtigt. Die Forderungen gegenüber den Selbstzahlern werden nach 31 Tagen mit 20%, die Forderungen gegenüber den Garanten nach 91 Tagen mit 10% wertberichtigt. Die ausländischen Forderungen werden mit 20% wertberichtigt. Bei ausländischen Forderungen im Inkasso wird eine Wertberichtigung von 50% vorgenommen.

Vorräte

Vorräte werden zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bilanziert. Sie sind zum gleitenden Durchschnittspreis abzüglich einer Wertberichtigung für Lagerrisiken bewertet. Allfällige Skonti werden als Anschaffungspreisminderung erfasst.

Nicht abgerechnete Leistungen für Patienten

Diese Position beinhaltet die Erträge aus offenen (Überlieger), wie auch aus abgeschlossenen, aber noch nicht abgerechneten, stationären Patientenbehandlungen sowie für noch nicht abgerechnete ambulante Leistungen. Die stationären Leistungen im VVG-Bereich (Privat- und Halbprivatversicherungen) werden zu Herstellkosten und im OKP-Bereich (Allgemeinversicherung) zu vollen Tarifen bewertet. Die ambulanten Fälle werden zu den entsprechenden Einzelleistungstarifen, unter Abzug der durchschnittlichen Stornorate des Rechnungsjahres, bilanziert.

Aktive und passive Rechnungsabgrenzung

Die Bewertung erfolgt zum Nominalwert.

Finanzanlagen

Finanzanlagen werden zum Anschaffungswert unter Berücksichtigung der betriebswirtschaftlich notwendigen Wertberichtigungen, bilanziert. Anteile an assoziierten Organisationen werden mittels Equity-Methode erfasst und bewertet.

Mobile Sachanlagen

Die Bewertung der mobilen Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen. Die mobilen Sachanlagen beinhalten medizintechnische Geräte, Mobilien sowie IT-Anlagen. Anschaffungen über TCHF 10 werden aktiviert und linear vom Anschaffungswert abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer der einzelnen Anlageklassen entspricht den Branchenvorgaben von H+ (REKOLE) und ist im Anlagespiegel aufgeführt.

Immobile Sachanlagen

Die Bewertung der immobilen Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen. Die immobilen Sachanlagen beinhalten Grundstücke, Gebäude sowie Gebäudeinstallationen. Die immobilen Sachanlagen werden linear vom Anschaffungswert abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer der einzelnen Anlageklassen entspricht den Branchenvorgaben von H+ (REKOLE) und ist im Anlagespiegel aufgeführt.

Immaterielle Anlagen

Die Bewertung der immateriellen Anlagen erfolgt zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen. Käuflich erworbene Software von Dritten wird aktiviert und linear über 4 Jahre abgeschrieben. Erworbener Goodwill, als Differenz zwischen den Anschaffungskosten der Akquisition und dem neubewerteten Verkehrswert aller übernommenen Nettoaktiven, wird über 5 Jahre abgeschrieben.

Wertbeeinträchtigung von Aktiven (Impairment)

Die Werthaltigkeit von Sachanlagen und immateriellen Anlagen wird immer dann überprüft, wenn aufgrund von Ereignissen oder veränderten Umständen eine Überbewertung der Positionen möglich erscheint. Liegen Hinweise einer nachhaltigen Wertminderung vor, wird der realisierbare Wert ermittelt. Übersteigt der Buchwert eines Aktivums den realisierbaren Wert, erfolgt eine erfolgswirksame Wertanpassung.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert. Schulden in fremder Währung werden zum Tageskurs per Bilanzstichtag umgerechnet.

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten beinhalten das Kontokorrent gegenüber dem Kanton sowie die fälligen Darlehenstranchen innerhalb der nächsten 12 Monate. Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert.

Langfristige Finanzverbindlichkeiten

Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten beinhalten Baudarlehens-Tranchen, welche nicht innerhalb der nächsten 12 Monate fällig werden. Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert.

Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, wenn vor dem Bilanzstichtag ein Ereignis stattgefunden hat, aus dem eine wahrscheinliche Verpflichtung resultiert, deren Höhe und / oder Fälligkeit zwar ungewiss ist, aber zuverlässig geschätzt werden kann. Diese Verpflichtung kann auf rechtlichen oder faktischen Gründen basieren. Rückstellungen werden auf der Basis der wahrscheinlichen Mittelabflüsse bewertet und aufgrund einer periodischen Neubeurteilung bei Bedarf erfolgswirksam angepasst. Die Rückstellungen werden aufgrund ihrer Fristigkeit in kurzfristige und langfristige Rückstellungen aufgeteilt.

Zweckgebundene Fonds

Diese Position enthält den Patientenfonds. Die Bilanzierung erfolgt im langfristigen Fremdkapital. Der Patientenfonds wird durch freiwillige Zuwendungen und Spenden Dritter finanziert und ist zweckgebunden.

Steuern

Das Spital Linth und die Spitalanlagengesellschaft Spital Linth sind als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalten von der Kapital- und Ertragssteuer befreit. Die Arztpraxis Frohsinn AG als Kapitalgesellschaft unterliegt der Kapital- und Ertragssteuer.

Eventualverbindlichkeiten

Zu den Eventualverbindlichkeiten zählen Bürgschaften, Garantieverpflichtungen und Pfandbestellungen zugunsten Dritter. Eventualverbindlichkeiten und weitere nicht zu bilanzierende Verpflichtungen werden auf jeden Bilanzstichtag bewertet und offengelegt. Wenn Eventualverbindlichkeiten und weitere nicht zu bilanzierende Verpflichtungen zu einem wahrscheinlichen Mittelabfluss führen und der Mittelabfluss abschätzbar ist, wird eine Rückstellung gebildet.

Personalvorsorge

Das Personal des Spitals Linth ist bei der St.Galler Pensionskasse versichert. Für die Assistenz- und Oberärzte wurde mit der Vorsorgestiftung des Verbands Schweizerische Assistenz- und Oberärztinnen und –ärzte VSAO ein Anschlussvertrag abgeschlossen. Allfällige wirtschaftliche Verpflichtungen werden in den Rückstellungen passiviert. Die Beiträge werden laufend geleistet. Die Erfolgsrechnung enthält die in der Periode geschuldeten Beiträge sowie den Aufwand für die Erfüllung der Vorsorgepläne. Die Bewertung und der Ausweis erfolgen in Übereinstimmung mit Swiss GAAP FER 16.

Segmentierung

Die Segmentberichterstattung erfolgt auf Stufe der Gesellschaften, was der operativen Führungsstruktur entspricht. Das Spital Linth ist nur regional tätig, weshalb keine Segmentierung nach geografischen Märkten vorgenommen wird. Die Unternehmenssteuerung durch den Verwaltungsrat erfolgt für sämtliche betrieblichen Leistungen in einem Segment auf Stufe Gesamtunternehmen.

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