Anhang
Die Rechnungslegung des Spitals Linth erfolgt in Übereinstimmung mit den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung Swiss GAAP FER (gesamtes Regelwerk). Die Jahresrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (true and fair view) und basiert auf Fortführungswerten. Zeitlichen und sachlichen Abgrenzungen sowie dem Vorsichts- und dem Bruttoprinzip wird angemessen Rechnung getragen. Die Jahresrechnung entspricht den massgebenden gesetzlichen Bestimmungen des Kantons St.Gallen über den Finanzhaushalt.
Als nahestehende Organisation wird bezeichnet, wer direkt oder indirekt einen bedeutenden Einfluss auf finanzielle oder operative Entscheidungen ausüben kann. Organisationen, welche direkt oder indirekt von nahestehenden Organisationen beherrscht werden, gelten ebenfalls als nahestehend. In der Jahresrechnung sind folgende nahestehende Organisationen und Personen berücksichtigt:
Alle wesentlichen Transaktionen sowie daraus resultierende Guthaben oder Verbindlichkeiten werden in der Jahresrechnung offengelegt. Die Transaktionen werden zu marktkonformen Konditionen abgewickelt.
Das Spital Linth ist gemäss Art. 2 des Gesetzes über die Spitalverbunde vom 22. September 2002 (sGS 320.2) eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit Sitz in Uznach. Die Spitalanlagengesellschaft Spital Linth wurde durch Gesetzesbeschluss am 1. Juli 2016 als Tochtergesellschaft des Spitals Linth gegründet. Die Geschäftstätigkeit der Spitalanlagengesellschaft Spital Linth wurde per 1. Januar 2017 aufgenommen. Die Arztpraxis Frohsinn AG mit Sitz in Uznach wurde im Geschäftsjahr 2017 zu 100% übernommen.
Assoziierte Organisationen werden mittels der Equity-Methode erfasst. Als assoziierte Organisationen werden Gesellschaften bezeichnet, an welchen der Konzern zwischen 20% und 50% der Stimmrechtsanteile hält. An der Regio 144 AG hält das Spital Linth Anteile von 49.5%.
Nicht zum Konsolidierungskreis zählen Minderheitsbeteiligungen mit einem Stimmrechtsanteil von unter 20%. Sie werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Der Konzern Spital Linth hält eine Minderheitsbeteiligung von 15% am Zentrum für Radiotherapie Zürich-Ost-Linth (ZRR AG) mit Sitz in Rüti ZH.
Konsolidiert werden alle Gesellschaften, an denen das Spital Linth direkt oder indirekt über 50% beteiligt ist oder über deren Geschäftstätigkeit das Spital Linth anderweitig Kontrolle ausüben kann. Aufgrund der Beteiligungshöhe an der Spitalanlagengesellschaft und an der Arztpraxis Frohsinn AG erfolgt eine Vollkonsolidierung nach der Purchase-Methode. Alle gruppeninternen Transaktionen sowie Aktiven und Passiven werden in vollem Umfang eliminiert.
Die Bewertung der Aktiven erfolgt grundsätzlich zu Nominal- oder Anschaffungswerten. Die Anschaffungskosten umfassen alle bei Erwerb angefallenen Kosten, die dem Vermögenswert direkt zugerechnet werden können. Die Vermögenswerte vermindern sich allenfalls durch planmässige bzw. ausserplanmässige Abschreibungen. Verbindlichkeiten werden mit dem Wert der Gegenleistung erfasst, die im Austausch für die Übernahme der Verbindlichkeit fixiert worden ist. Dieser Wert bleibt in der Regel bis zur Tilgung der Verbindlichkeit unverändert. In besonderen Fällen, z.B. im Falle von Rückstellungen, werden Verbindlichkeiten mit dem Betrag erfasst, der erwartungsgemäss bezahlt werden muss, um die Verbindlichkeit im normalen Geschäftsverlauf zu erfüllen. Es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung der Aktiven und Verbindlichkeiten. Ausnahmsweise können gleichartige Aktiven bzw. Verbindlichkeiten mit gleicher Qualität in der Jahresrechnung gesamthaft bewertet werden. Falls die Aktiven und Verbindlichkeiten verschiedenartig sind und nicht gesamthaft bewertet werden dürfen, können Über- oder Unterbewertungen zwischen den einzelbewerteten Aktiven und Verbindlichkeiten nicht verrechnet werden.
In Bezug auf die wichtigsten Bilanzpositionen bedeutet dies Folgendes:
Die flüssigen Mittel umfassen Kassenbestände, Post- und Bankguthaben sowie geldnahe Mittel von einer Restlaufzeit bis zu 90 Tagen. Diese sind zum Nominalwert bewertet. Die Umrechnung von Fremdwährungen erfolgt zum Stichtageskurs.
Die Kundenforderungen zeigen die per Abschlussstichtag fakturierten Leistungen nach aktuellen Tarifgrundlagen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nominalwert bewertet. Auf dem Bestand wird eine angemessene Wertberichtigung anhand der Fälligkeitsstruktur vorgenommen.
Die Fälligkeitsstruktur setzt sich wie folgt zusammen: Fällige Forderungen gegenüber Selbstzahlern und Garanten älter als 4 Jahre werden mit 50% wertberichtigt. Fällige Forderungen zwischen 3-4 Jahren werden mit einem Satz von 25%, zwischen 2-3 Jahren mit 5%, zwischen 1-2 Jahren mit 1% und Forderungen des aktuellen Jahres mit 0.5% wertberichtigt. Bei ausländischen Forderungen sowie Inkasso-Forderungen wird einen Werberichtigung von 100% vorgenommen.
Sonstige kurzfristige Forderungen werden zum Nominalwert bewertet.
Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bilanziert. Die im SAP bestandesgeführten Artikel sind zum gleitenden Durchschnittspreis abgzüglich einer Wertberichtigung für Lagerrisiken bewertet. Allfällige Skonti werden als Anschaffungspreisminderung erfasst. Die nicht SAP bestandesgeführten Lager werden zum durchschnittlichen Anschaffungswert abzüglich einer Wertberichtigung bewertet. Die im SAP bestandesgeführten Kanban-Lager werden pauschal mit 25% korrigiert. In den Vorräten waren bis 2021 auch die Erlösabgrenzungen der per Bilanzstichtag nicht abgeschlossenen und nicht abgerechneten stationären Patientenbehandlungen (Überlieger) im OKP-Bereich enthalten.
Diese Position beinhaltet die Erträge der per Bilanzstichtag abgeschlossenen aber nicht abgerechneten stationären Patientenbehandlungen (Patientenaustritt per 31. Dezember erfolgt) im OKP-Bereich sowie der noch nicht abgerechneten ambulanten Leistungen. Die Bewertung der ambulanten Leistungen erfolgt dabei zum TARMED Tarif (TARMED Taxpunkte x Taxpunktwert). Die Bewertung der erbrachten aber noch nicht fakturierten stationären Leistungen (OKP und VVG) erfolgen zum erwarteten Erlös. In den nicht abgerechneten Leistungen für Patienten sind auch die Erlösabgrenzungen der per Bilanzstichtag nicht abgeschlossenen und nicht abgerechneten stationären Patientenbehandlungen (Überlieger) im OKP-Bereich enthalten. Die Bewertung der teilweise erbrachten Leistung erfolgt zum Wert des anteiligen erwarteten Erlöses für die bereits erbrachte Leistung. Dabei finden klinikspezifische Werte bezüglich durchschnittlichem CMI und durchschnittlicher Verweildauer der liegenden Einheit Anwendung. Erbrachte Leistungen im VVG-Bereich werden aus Wesentlichkeitsgründen nicht abgegrenzt.
Die Bewertung erfolgt zum Nominalwert.
Diese Position umfasst Anteile am Kapital anderer Organisationen, Wertschriften und gewährte Darlehen. Die Finanzanlagen werden zum Anschaffungswert abzüglich allfälliger Wertbeeinträchtigungen bewertet. Anteile an assoziierten Gesellschaften werden mittels der Equity-Methode erfasst und bewertet.
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen gemäss den Branchenvorgaben von H+ (REKOLE). Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Die Abschreibungen sind im Anlagespiegel aufgeführt. Die mobilen Sachanlagen umfassen medizintechnische Geräte, Mobilien und IT-Anlagen. Die immobilen Sachanlagen beinhalten Grundstücke, Gebäude und Gebäudeinstallationen.
Die Bewertung der immateriellen Anlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen. Käuflich erworbene Software von Dritten werden aktiviert und linear über vier Jahre abgeschrieben. Goodwill wird ebenfalls aktiviert und linear über fünf Jahre abgeschrieben.
Vermögenswerte, welche aufgrund der Nutzungsdauer eine planmässige Abschreibung aufweisen, werden auf einen zusätzlichen Wertberichtigungsbedarf geprüft, wenn entsprechende Ereignisse, Änderungen oder Indikatoren anzeigen, dass der Buchwert nicht mehr erzielbar sein könnte. Übersteigt der Buchwert eines Aktivums den erzielbaren Wert, erfolgt eine erfolgswirksame Wertanpassung.
Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten bestehen aus dem Kontokorrent gegenüber dem Kanton. Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert.
Unter dieser Bilanzposition befinden sich sämtliche Verbindlichkeiten, die aus der ordentlichen Geschäftstätigkeit des Spitals Linth entstanden sind. Diese werden zum Nominalwert bewertet.
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bewertet.
Rückstellungen werden gebildet, wenn vor dem Bilanzstichtag ein Ereignis stattgefunden hat, aus dem eine wahrscheinliche Verpflichtung resultiert, deren Höhe und/oder Fälligkeit zwar ungewiss ist, aber zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen werden auf der Basis der wahrscheinlichen Mittelabflüsse bewertet und aufgrund einer periodischen Neubeurteilung bei Bedarf erfolgswirksam angepasst. Die Rückstellungen werden aufgrund ihrer Fälligkeit in kurzfristige und langfristige Rückstellungen aufgeteilt.
Zur Finanzierung der Bautätigkeit wurden beim Kanton St.Gallen langfristige Darlehen aufgenommen. Die Darlehen werden zu Nominalwerten bilanziert und marktgerecht verzinst.
Das Spital Linth ist als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt von der Kapital- und Ertragssteuer befreit. Eine Tochtergesellschaft unterliegt der Kapital- und Ertragssteuer.
Zu den Eventualverbindlichkeiten zählen Bürgschaften, Garantieverpflichtungen und Pfandbestellungen zugunsten Dritter. Eventualverbindlichkeiten und weitere nicht zu bilanzierende Verpflichtungen werden auf jeden Bilanzstichtag bewertet und offengelegt. Wenn Eventualverbindlichkeiten und weitere nicht zu bilanzierende Verpflichtungen zu einem wahrscheinlichen Mittelabfluss führen und der Mittelabfluss abschätzbar ist, wird eine Rückstellung gebildet.
Das Personal des Spitals Linth ist bei der St.Galler Pensionskasse versichert. Für die Assistenz- und Oberärzte wurde mit der Vorsorgestiftung des Verbands Schweizerische Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte VSAO ein Anschlussvertrag abgeschlossen. Allfällige wirtschaftliche Verpflichtungen werden in den Rückstellungen passiviert. Die Beiträge werden laufend geleistet. Die Erfolgsrechnung enthält die in der Periode geschuldeten Beiträge sowie den Aufwand für die Erfüllung der Vorsorgepläne. Die Bewertung und der Ausweis erfolgen in Übereinstimmung mit Swiss GAAP FER 16.
Die Segmentberichterstattung erfolgt im Spital Linth nach den Segmenten Erträge stationär, Erträge ambulant, Erträge übrige sowie Erträge gemeinwirtschaftliche Leistungen Kanton. Das Spital Linth ist nur regional tätig, weshalb keine Segmentierung nach geografischen Märkten vorgenommen wird.